Mit dem Norddeutschen Bund wurde im Jahre 1866 auch ein Bundesheer gebildet, dass sich ab 1871 Reichsheer nannte. Für die einzelnen deutschen Staaten waren Kriegsflaggen eigentlich nicht mehr notwendig. Die Kriegsflagge von Preußen blieb jedoch von Bedeutung, denn sie wurde quasi zur Staatsflagge, deren Gebrauch Ämtern und Behörden vorbehalten war, sofern sie keine eigenen Flaggen hatten. Sie durfte per Kabinettsorder vom 06.07.1863 wie folgt verwendet werden: von allen Schiffen der preußischen Militärverwaltung, im Bereich der Binnenschifffahrt, auf allen preußischen Staatsgebäuden (außer Seeschifffahrt), von allen Jachten, Booten und Liegenschaften des königlichen Hauses, von allen Festungen und Forts. Sie durfte auch (wie die Handelsflagge) von innerdeutschen Botschaften und Konsulaten verwendet werden. Der Adler erhielt am 08.11.1892 ein neues Design. Diese Regelungen wurden so offiziell bis zum Ende des Königreiches Preußen im November 1918 beibehalten, mindestens jedoch bis zur Einführung der neuen Flagge Preußens am 05.07.1922.
Quelle zu Bild und Text, sowie mehr Informationen zu Land und Flagge, bei: www.flaggenlexikon.de unter Preußen
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